Klage der Linken gegen Grundsteuer muss verhandelt werden

Martin Bauhof und Kathrin Flach Gomez

+++ Panische Reaktionen der Politik über 2 1/2 Jahre zu spät +++

Bei etlichen Politiker*innen kommt es aktuell zu beinahe panischen Reaktionen, da die Reform der Grundsteuer in Kürze umgesetzt werden soll. Diese ist seit 01.01.2022 in Kraft und schon im September 2022 hat die Linke Bayern Popularklage beim Bay. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit des Bay. Grundsteuergesetzes erhoben. Die Linke Bayern fordert die Klage endlich zu verhandeln.


Die Landesprecher*innen Martin Bauhof und Kathrin Flach Gomez dazu:

Damals wie heute gilt, das Gesetz führt dazu, dass Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert und Gebäude mit relativ hohem Wert künftig in Bayern steuerlich entlastet und im Gegenzug Grundstücke mit niedrigem Bodenrichtwert und relativ niedrigem Gebäudewert höher belastet werden. Da die Grundsteuer direkt auf die Mieter*innen umgelegt wird, führt das für viele von ihnen zu größeren Belastungen. Eigentümer*innen und Mieter*innen in guten bis sehr guten Lagen werden dagegen entlastet – also genau die, die sich eh schon hohe Preise leisten können. Diese Ungerechtigkeit nehmen wir nicht hin und haben deshalb schon vor 2 Jahren gegen das Gesetz geklagt. Völlig unverständlich ist, dass die, durch die Linke Bayern und weitere 23 Kläger*innen erhobene Klage bis heute nicht verhandelt wurde.

Die Prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin Adelheid Rupp fordert mit Schriftsatz vom 11.10.2024:

Die Popularklage gegen die Reform der Grundsteuer muss ohne weitere Verzögerungen schnellstmöglich verhandelt werden. Alle Verfahrensbeteiligten hatten ausreichend Zeit Stellung zu beziehen. Es ist nicht zu verantworten, dass eine aus Sicht der Kläger*innen verfassungswidrige Reform der Grundsteuer im kommenden Jahr umgesetzt wird und eine Entscheidung über die Klage weiter hinausgezögert wird. Da die Grundsteuer nach geltendem Recht und soweit dies im Mietvertrag vorgesehen ist vom Vermieter umgelegt werden darf, sind bei eine höheren Grundsteuer Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter zu erwarten. Sollte die Klage erst nach der Umsetzung der Reform der Grundsteuer entschieden werden und der Verfassungsgerichtshof den Kläger*innen Recht geben, ist mit einem immensen Aufwand bzgl. der Rückabwicklung zu rechnen. Dies steht in krassem Gegensatz zu der vom Bay. Verfassungsgerichtshof zu erwartende Effizienz bei einem derartigen Verfahren.