Polizeiaufgabengesetz als Vorwand für Racial Profiling

Kathrin Flach Gomez

LINKEN Landessprecherin Kathrin Flach Gomez stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen bayerischen Polizeibeamten bei der Schleierfahndung im Grenzgebiet.

Auf einer Fahrt im Flixbus am Montag, den 27.03.2023, erlebte die Landessprecherin der LINKEN. Bayern eine Schleierfahndung der Bayerischen Grenzpolizei Passau am Rastplatz Rannetsreit mit. Die Passkontrolle war kurz vor der Anfahrt an den Rastplatz vom Busfahrer angekündigt worden und die beiden Beamten warteten in einer schwarzen Zivilstreife auf den ankommenden Bus.

Ein Polizeibeamter fragte bei der Passkontrolle zur Schleierfahndung bestimmte Passagiere nach Drogen, verbotenen Gegenständen, Waffen, ließ sich Rucksäcke zeigen. Dabei wurden nur Passagiere auf diese Gegenstände hin befragt, die offensichtlich Migrationshintergrund hatten beziehungsweise einen nichtdeutschen Pass und nachdem die jeweilige Passkontrolle und Identitätsfeststellung schon abgeschlossen war.

Nach Artikel 13 des hoch problematischen Polizeiaufgabengesetzes darf jedoch eine Durchsuchung nach Gegenständen nur stattfinden, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann, beziehungsweise jemand deswegen festgehalten werden muss. Das war in keinem der Fälle gegeben. Außerdem liegt eindeutig Diskriminierung vor, wenn nur die Rucksäcke von Menschen mit nichtdeutschen Pässen kontrolliert werden. Die Polizei hat sich neutral zu verhalten und darf kein sogenanntes "racial profiling" durchführen. Das geht zurück auf das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.

Kathrin Flach Gomez dazu: "Ich bin entsetzt darüber, was ich beobachten musste. Solche Methoden, die klar rassistische Tendenzen aufweisen, haben bei der Polizei nichts zu suchen. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Menschen nichtdeutscher Herkunft vermehrt verbotene Gegenstände bei sich tragen. Die Rechtslage gibt es nicht her, Rucksäcke von Menschen aufgrund ihres Migrationshintergrunds zu durchsuchen. Aus diesem Grund habe ich mir den Dienstausweis eines Beamten zeigen lassen und werde nun Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ich habe beide Beamte auch angesprochen und befragt, auf welcher Grundlage sie ein solches Vorgehen rechtfertigen. Dabei haben sie mich auf das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) verwiesen. Doch dies gibt das PAG so nicht her.

Klar ist für uns als DIE LINKE. Bayern, dass wir gegen derartiges Verhalten entschlossen vorgehen. Dies gilt nicht nur für verfassungswidrige Gesetze, sondern auch für uns ganz persönlich im Alltag, wie ich es gestern beobachten konnte. Auch als Oppositionspartei im Landtag werden wir derartigen Fällen hartnäckig nachgehen."