Kein verfassungswidriges Polizeiaufgabengesetz in Bayern
Karlsruhe verhandelt Verfassungsbeschwerde und Normenkontrollklage mit Beteiligung der Linken
Am Dienstag und Mittwoch, dem 7. und 8. Juli 2026, befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG), die 2018 von der der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Bündnis „noPAG“ eingereicht wurde. Das Bündnis „noPAG“ hatte im selben Jahr unter Mitwirkung zahlreicher Organisationen – u.a. der Linken – mehrmals Demonstrationen mit mehreren zehntausend Menschen gegen die Gesetzesnovelle organisiert.
Zeitgleich verhandelt das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle, der von damaligen Bundestagsabgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke eingebracht wurde.
Nach Auffassung der Kläger*innen senkt das Gesetz die Schwelle für staatliche Eingriffe auf unzulässige Weise und ermöglicht präventives polizeiliches Handeln, ohne dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss. Zudem räumt es der Polizei weitreichende Befugnisse ein, die tief in Grundrechte eingreifen – darunter das Ausspähen digitaler Endgeräte mittels Staatstrojanern, präventiver Polizeigewahrsam sowie der Einsatz von Handgranaten.
„Mit dem BayPAG werden Bürgerinnen und Bürger pauschal verdächtigt, während der Polizei nahezu grenzenlose Eingriffsbefugnisse eingeräumt werden“, sagt Sarah Vollath, Bundestagsabgeordnete und Landessprecherin der bayerischen Linken. „Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Kompetenzen klare verfassungsrechtliche Grenzen setzt.“
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der Begriff der sogenannten „drohenden Gefahr“. Bereits die Annahme, dass sich eine gefährliche Lage entwickeln könnte, reicht aus, um umfassende Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Auf dieser Grundlage erlaubt das BayPAG verdeckte Überwachungsmaßnahmen, etwa den Einsatz von Vertrauenspersonen oder den Zugriff auf Smartphones und Computer. Konkrete und klar definierte Voraussetzungen für derart einschneidende Maßnahmen sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer verstößt dies gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 entschieden, dass Maßnahmen mit besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriffen selbst bei einer drohenden Gefahr nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und unter strikten Bedingungen zulässig sind. Das BayPAG hingegen ermögliche solche Eingriffe ohne diese verfassungsrechtlichen Sicherungen und kehre damit das Ausnahmeprinzip faktisch um.
Zu den zehn Beschwerdeführer*innen zählt neben Journalist*innen, politischen Aktivist*innen und Strafverteidiger*innen auch der Orchestermusiker und Vorsitzende der Münchner Linken Johannes König, der 2018 die Proteste gegen das PAG mitorganisierte. Johannes König sieht im PAG einen „Baustein auf dem Weg zu einem rechtsautoritären Staatsumbau, der seitdem konsequent weitergeführt wurde“. König kommentiert: „Als wäre das Bayerische Polizeiaufgabengesetz noch nicht autoritär genug geprägt, setzt die Staatsregierung seit 2024 auch noch auf die Überwachungssoftware des faschistoiden Verschwörungsideologen Peter Thiel. Karlsruhe muss sowohl das PAG als auch die Nutzung von Palantir in Bayern stoppen.“
Gegen die Möglichkeit polizeilicher KI-Überwachung in Bayern liegt ebenfalls eine GFF-Verfassungsbeschwerde unter Mitwirkung von Johannes König vor, die im Juli 2025 eingereicht wurde.
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde gegen das BayPAG finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/baypag
